Aufklärung und Einwilligung

HomePatient:innenAufklärung und Einwilligung

In unseren Krankenanstalten werden Sie vor jeder medizinischen Behandlung, in einer für Sie möglichst verständlichen Weise über Behandlungsmöglichkeiten, Risiken und Folgen aufgeklärt und erhalten umfassende Informationen über Krankheit, Diagnostik, Therapie, krankheitstypische Risiken und allfällige therapeutische Alternativen.

Um Sie behandeln zu dürfen, benötigen wir grundsätzlich Ihre Zustimmung und in gewissen Situationen auch/oder die ersatzweise Zustimmung einer vertretungsbefugten Person.

Anruf Haben Sie Schmerzen?

Gesundheitsberatung am Telefon

Anruf
Haben Sie ein gesundheitliches Problem und machen sich Sorgen?
Rufen Sie die 1450 an - ohne Vorwahl, vom Handy oder Festnetz.
Sie erhalten Auskunft über die Dringlichkeit Ihres Problems und eine passende Handlungsempfehlung. → 1450
Bereitschaftsdienst
Nachtdienst Apotheke