Aufklärung und Einwilligung

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In unseren Krankenanstalten werden Sie vor jeder medizinischen Behandlung, in einer für Sie möglichst verständlichen Weise über Behandlungsmöglichkeiten, Risiken und Folgen aufgeklärt und erhalten umfassende Informationen über Krankheit, Diagnostik, Therapie, krankheitstypische Risiken und allfällige therapeutische Alternativen.

Um Sie behandeln zu dürfen, benötigen wir grundsätzlich Ihre Zustimmung und in gewissen Situationen auch/oder die ersatzweise Zustimmung einer vertretungsbefugten Person.

Anruf 1450

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Schmerzen?

Gesundheitsberatung am Telefon

Wenn Sie sich wegen Ihrer Gesundheit Sorgen machen, rufen Sie 1450 (ohne Vorwahl) an.

Eine speziell ausgebildete Pflegeperson hilft Ihnen direkt am Telefon.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von 1450

Informationen zum Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst