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Patient:innenverfügung

Die Errichtung einer Patient:innenverfügung oder Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen für jene Fälle Vorsorge zu treffen, in denen Sie selbst nicht mehr in der Lage sind sich zu äußern oder Ihren Willen kund zu tun und ermöglicht uns die Ermittlung Ihres Willen.

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