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Patienten:innenverfügung/Vorsorgevollmacht

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Patient:innenverfügung

Die Errichtung einer Patient:innenverfügung oder Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen für jene Fälle Vorsorge zu treffen, in denen Sie selbst nicht mehr in der Lage sind sich zu äußern oder Ihren Willen kund zu tun und ermöglicht uns die Ermittlung Ihres Willen.

Anruf 1450

Haben Sie
Schmerzen?

Gesundheitsberatung am Telefon

Wenn Sie sich wegen Ihrer Gesundheit Sorgen machen, rufen Sie 1450 (ohne Vorwahl) an.

Eine speziell ausgebildete Pflegeperson hilft Ihnen direkt am Telefon.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von 1450

Informationen zum Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst