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Harte Konsequenzen nach Datenschutzverletzungen

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Harte Konsequenzen nach Datenschutzverletzungen

06.10.2020
Nach dem Bekanntwerden von Datenschutzverletzungen haben die tirol kliniken das Dienstverhältnis zu zwei MitarbeiterInnen mit sofortiger Wirkung beendet.

Im Rahmen eines Auskunftsbegehrens eines ehemaligen Patienten wurde nach Überprüfungen festgestellt, dass es zu einer Datenschutzverletzung gekommen ist. Unsere Datenschutzbeauftragten haben sofort intern weiter nachgeforscht und sind zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  • Polizeibeamte haben in mehreren Fällen bei einer/m unserer Mitarbeiter/innen (A) PatientInnendaten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen auf inoffiziellem Weg erbeten.
  • Person (A) verfügt über keine Berechtigung derartige Informationen abzurufen und hat diese Infos von einer anderen Person (B) angefordert.
  • (B), die auf Grund ihrer Funktion über die notwendigen Zugänge verfügt hat, hat diese Informationen abgerufen und an (A) übermittelt.
  • (A) hat diese Informationen dann in Einzelfällen an Polizeibeamte weitergeleitet.
  • Beide MitarbeiterInnen (A)+(B) sind im administrativen Bereich tätig. Kein Angehöriger einer medizinischen Berufsgruppe ist involviert.

 

Aufgrund dieser Vorkommnisse wurden unverzüglich weitere Nachforschungen angestellt und folgende Maßnahmen gesetzt:

  • Die Zugänge beider MitarbeiterInnen wurden gesperrt (Gebäude und Systeme)
  • Ein Betretungsverbot für das Areal der Innsbrucker Klink wurde ausgesprochen.
  • Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurden die Dienstverhältnisse zu beiden MitarbeiterInnen mit sofortiger Wirkung beendet.
  • Es wurde eine Data Breach-Meldung an die Datenschutzbehörde übermittelt.
  • Es wurde Anzeige erstattet.
  • Die Führungskräfte der Polizei wurden über die Vorkommnisse informiert.
  • Der absolute Großteil aller an uns gerichteten Anfragen von Seiten der Polizei wurde korrekt über das etablierte System eingereicht und korrekt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
  • Nach bisherigem Erhebungsstand handelt es sich in allen Fällen um das individuelle Fehlverhalten der zwei angesprochenen ehemaligen MitarbeiterInnen. Dennoch laufen die internen Erhebungen weiter.

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