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Änderung bei Besuchsregelung

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Änderung bei Besuchsregelung

11.03.2021
Wie in der 3. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorgesehen, müssen BesucherInnen und Begleitpersonen zukünftig vor Betreten einer Krankenanstalt einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen (gilt nicht bei Begleitpersonen im Fall einer Entbindung). Die Regelung gilt auch für Eltern und andere Begleitpersonen von Kindern.

Diese vom Gesetzgeber vorgegebene Maßnahme gilt zusätzlich zu den Besuchsregelungen der einzelnen Standorte der tirol kliniken, wie sie auf den Webseiten ersichtlich sind:

Standorte der tirol kliniken

Um Probleme beim Betreten des jeweiligen Krankenhauses zu vermeiden, empfehlen wir BesucherInnen und Begleitpersonen dringend, sich vorab über die geltenden Regeln der jeweiligen Krankenanstalt zu informieren.

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