Standesamt
Leitung | Hermann Theis, Waltraud Enser, Maria Halbedel und Julia Hoppichler (derzeit Karenz) | ||
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Die Geburtsurkunde Ihres Kindes kann direkt auf unserer Station, am Babypoint, ausgestellt werden. Öffnungszeiten im LKH Hall: Montag-Donnerstag von 13.30-14.30 Uhr und Freitag von 8.00-9.00 Uhr Für die Ausstellung der Geburtsurkunde Ihres Kindes benötigen wir folgende Dokumente im Original: Für ein eheliches Kind: Geburtsurkunden, Lichtbildausweis der Mutter und des Kindesvaters, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweise, Nachweis des akademischen Grades und Standesbezeichnung der Eltern. Für ein uneheliches Kind: Geburtsurkunde, Lichtbildausweis der Mutter, Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter. Ist die Kindesmutter geschieden oder verwitwet, zusätzlich noch die Heiratsurkunde der letzten Ehe, Scheidungsurteil mit Rechtskraft bzw. Sterbeurkunde. Nachweis des akademischen Grades und Standesbezeichnung. Zusätzlich für die Anerkennung der Vaterschaft und die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lichtbildausweis des Kindesvaters. Nachweis des akademischen Grades und Standesbezeichnung. Persönliche Anwesenheit des Vaters erforderlich. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Bitte informieren Sie sich zuvor beim Standesamt, da jeder Staat eigene Gesetze hat! Parteienverkehr im Standesamt Hall ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr und Standesamt Hall in Tirol +43 (0) 5223 5845 3040 < Zurück zum Menü | |||
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