Psychiatrie und Psychotherapie A

Bei uns sind Sie in besten Händen.

Forensische Psychiatrie

Station A6

Betten:   25
Lage:      Haus 5 - West
Tel.:        050 504-88060
Fax:        050 504-33065
E-Mail:    hall.pa.a6-leitstelle@tirol-kliniken.at
 
In der forensischen Psychiatrie werden Patienten behandelt, die im Rahmen einer schweren psychischen Störung, im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit ein Delikt begangen haben. Die Aufnahme an der Station A6 erfolgt auf Anordnung des Landesgericht Innsbruck.
Zielgerichtete diagnostische Instrumente und Therapiestrategien werden angewendet, um dem forensischen Patienten in seiner Krankheitsbewältigung bestmöglich zu helfen.

Auftrag an die forensische Psychiatrie:

  • Medizinisches Ziel: optimale Behandlung schwer psychisch Erkrankter
  • Juristisches Ziel: Abbau der Gefährlichkeit

Gesetzliche Rahmenbedingungen:

Begeht ein psychisch kranker Mensch im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit eine Straftat, die mit mehr als einem Jahr bedroht ist, verhängt das Strafgericht eine vorbeugende Maßnahme auf vorerst unbestimmte Zeit nach § 21/1 StGB. Die Behandlung während des Maßnahmenvollzuges ist in den §§ 164-166 StVG geregelt und wird auf einer forensisch-psychiatrischen Station vollzogen. Auch die Entlassung ist gesetzlich geregelt (nach §§ 47-52 StGB). Sie erfolgt in jedem Falle bedingt und ist mit einer Probezeit und der Erteilung von richterlichen Weisungen verbunden.

Treten nach der Festnahme eines Straftäters Zweifel bezüglich seiner Zurechnungsfähigkeit auf, so ordnet der Staatsanwalt die Einholung eines Gutachtens und die Behandlung nach § 429/4 StPO auf einer forensisch psychiatrischen Station an.
Strafgefangene, die während der Haft psychiatrisch erkranken, können kurzfristig ebenfalls in Einrichtungen des Maßnahmenvollzuges behandelt werden.

Was wir anbieten:

Die Therapie soll die Patienten befähigen, ein in der Gemeinschaft integriertes, rechtskonformes Leben zu führen. Sicherheit und Schutz der Allgemeinheit vor weiteren rechtswidrigen Taten sollen gewährleistet werden. Therapie und Unterbringung haben auch pädagogischen Erfordernissen Rechnung zu tragen und sollen, unter größtmöglicher Annäherung an allgemeine Lebensverhältnisse, die Mitarbeit und das Verantwortungsbewusstsein der Patienten fördern und Symptomfreiheit/–bewältigung sowie Beziehungs- und Arbeitsfähigkeit ermöglichen.

Bei der Behandlung im Maßnahmenvollzug kommen alle, auch in der Allgemeinpsychiatrie üblichen mehrdimensionalen Therapiemethoden zur Anwendung. Neben der medikamentösen Behandlung werden verschiedene Formen der Einzel- und Gruppentherapie, sowie für die Rehabilitation unentbehrliche sozialpsychiatrische Maßnahmen angewandt. Im therapeutischen Klima der Station haben die Patienten Möglichkeiten zur Persönlichkeitsentwicklung. Damit wird eine verbesserte Selbst- und Fremdeinschätzung mit adäquatem Kommunikationsverhalten erreicht, erhöhte Frustrationstoleranz und Problemlösefähigkeit, stabiler Realitätsbezug und eine ausreichende Grundarbeitsfähigkeit.

Spezielles Therapieangebot:

  • Krisenintervention und Krisenmanagement
  • klinisch-psychologische Diagnostik
  • Psychoedukationsgruppen
  • soziales Kompetenztraining
  • kognitive Gruppe
  • Gruppen, die kreative Ausdrucksformen ermöglichen wie Malen, Musik, Spiele
  • Physiotherapie
  • Unterstützung der Beziehungs- und Handlungsfähigkeit
  • Betreuung in der Freizeit
  • Gerichtete therapeutische Beobachtung
  • Deliktprävention
  • Organisation einer kontinuierlichen Betreuung und Kontakt zu Nachsorgeeinrichtungen