Besuchszeiten
Aktuelle Besuchsregelung an der Klinik Innsbruck
Für Besucher:innen gilt an der Innsbrucker Klinik die 3G-Regel:
- Geimpft, Genesen oder Getestet (PCR-Test mit Gültigkeit bis max. 72 Stunden, oder amtlicher Antigen-Test mit Gültigkeit bis max. 24 Stunden)
Alle Nachweise sind schriftlich ausgedruckt oder lesbar am Handy vorzuweisen. Für die Verifizierung des QR-Codes ist ein Lichtbildausweis erforderlich.
Ausnahmen:
- Notfallpatient:innen und deren berechtigte Begleitpersonen
- Begleitpersonen im Zuge einer Entbindung (werden aus Sicherheitsgründen in der Klinik getestet)
- Kinder unter 12 Jahren
- Besuche im Zuge einer Palliativ-/Hospizbegleitung bzw. bei kritischen Lebensereignissen (nach Rücksprache mit der jeweiligen Station)
Besuchsregelung:
- Ein/e Besucher:in pro Patient:in pro Tag zwischen 13 Uhr und 15 Uhr.
- Bei Minderjährigen ist zusätzlich zur aufgenommenen Begleitperson ein/e Besucher:in pro Tag erlaubt.
- Für COVID-Patient:innen gilt generell Besuchsverbot.
Beim Zutritt zu allen Gebäuden des LKI gilt FFP2-Maskenpflicht.
Ausnahmen:
- Kinder unter 6 Jahren
- Mit Befreiungsattest, im Alter von 6-14 Jahren und bei Schwangerschaft ist ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend.
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Besuchs-Regeln
Patienten und Patientinnen mit Corona dürfen keinen Besuch bekommen!
1 Besuch darf kommen.
Der Besuch darf 1-mal am Tag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr kommen.
Es gibt Ausnahmen:
- Kinder, die jünger als 18 Jahre sind:
Es darf 1 Begleitperson und zusätzlich 1 Besuch pro Tag kommen.
- Menschen, die besonders viel Unterstützung brauchen
Sie brauchen einen gültigen PCR-Test oder einen gültigen Antigen-Test.
Der Antigen-Selbst-Test gilt nicht.
Bitte rufen Sie zuerst auf der Station oder Ambulanz an!
In allen Räumen der Klinik tragen Sie eine FFP-2 Maske immer!
Es gibt Ausnahmen:
- Kinder unter 6 Jahren brauchen keine Maske.
- Kindern zwischen 6 und 14 Jahren und Schwangere.
Sie brauchen ein Attest zur Befreiung von der Masken-Pflicht.
Dann reicht ein Mund-Nasen-Schutz.
Die 3 G-Regel gilt für:
Alle Besucherinnen und Besucher
Sie brauchen eine Bestätigung für:
Geimpft
Genesen
oder
Getestet mit einem PCR-Test oder einem Antigen-Test vom Amt.
Bitte bringen Sie die Bestätigung mit:
Auf dem Handy
Oder
Auf einem ausgedruckten Zettel.
Sie brauchen auch einen Ausweis mit einem Foto von Ihnen.
Es gibt Ausnahmen:
- Bei einem Notfall
- Bei der Geburt.
- Patientin oder Patient und die Begleitperson werden in der Klinik getestet.
- Kinder unter 12 Jahren
- Bei Besuchen von Sterbenden.
Bitte rufen Sie zuerst auf der Station oder Ambulanz an!