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Organtransplantation und Organspende

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Eine Organtransplantation ist in bestimmten Fällen schwerer Erkrankungen die einzige Behandlungsmöglichkeit für Patient:innen, die deren Leben retten kann und Heilung bietet.

In Österreich ist die Organentnahme bei Verstorbenen durch die sogenannte „Widerspruchslösung“ geregelt. Die Widerspruchslösung sieht vor, dass eine Organentnahme bei einer/einem potentiellen Spender:in nach Feststellung des Hirntods zulässig ist, sofern diese/dieser nicht schon zu Lebzeiten der Organentnahme widersprochen hat.

Da die Anzahl der für eine Transplantation zur Verfügung stehenden Organe gering ist, besteht für gewisse Organe die Möglichkeit einer Organspende durch Lebende. Bei der sogenannten „Lebendspende“ stammen die Organe von einem gesunden lebenden Menschen und meist von einer verwandten Person. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen keine Organe/Organteile spenden. Zudem dürfen Organe/Organteile nur freiwillig und unentgeltlich gespendet werden. 

Das zugrunde liegende Organtransplantationsgesetz kann unter folgendem Link abgerufen werden:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008119