Ihre Rechte im Krankenhaus


Sie haben das Recht auf:
  • Aufklärung über Behandlungsmöglichkeiten, Risiken und Folgen sowie das Recht auf umfassende Information über Krankheit, Diagnostik, Therapie, krankheitstypische Risiken und allfällige therapeutische Alternativen in einer für Sie möglichst verständlichen und schonungsvollen Weise. Ausnahmen davon können sich im Einzelfall aufgrund des therapeutischen Privilegs ergeben.
  • auf Zustimmung zur und Ablehnung der Behandlung. Die Einwilligung in eine Behandlung kann primär nur von Ihnen selbst erteilt werden. Ausgenommen davon sind Behandlungen bei Gefahr im Verzug.
  • auf Diagnostik, Behandlung und Pflege nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft und nach anerkannten Methoden.
  • auf Wahrung Ihrer Intimsphäre und Menschenwürde auch in Mehrbettzimmern und unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Art und Ursache Ihrer Erkrankung.
  • auf Einsicht in die Krankengeschichtsunterlagen und gegen Kostenersatz das Recht auf Anfertigung von Kopien. Sie haben das Recht Information über die voraussichtliche Wartezeit für einen vorgemerkten Eingriff zu erhalten.
  • auf Datenschutz und Verschwiegenheit.
  • auf seelsorgerische Betreuung und psychologische Unterstützung.
  • auf ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten.
  • auf bestmögliche Schmerztherapie.
  • auf würdevolles Sterben.

Die zugrunde liegende gesetzliche Bestimmung kann unter folgendem Link abgerufen werden (§ 9a Tir. KAG):
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrT&Dokumentnummer=LTI40030016