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Maskenpflicht im Krankenhaus

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Maskenpflicht im Krankenhaus

19.06.2020
Die jüngste Lockerung der Maskenpflicht stellt für die gesamte Bevölkerung eine willkommene Erleichterung dar. Wir wollen aber aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass im Gesundheitsbereich weiterhin Maskenpflicht gilt.

Wir bitten deshalb alle PatientInnen, BesucherInnen, Begleitpersonen etc. unsere Krankenhäuser nur mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten. Außerdem weisen wir auf die allseits bekannten Hygieneregeln hin: Abstand, Händehygiene, Hust- und Niesetikette.

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