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Geänderte Besuchsregelung an der Klinik Innsbruck

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Geänderte Besuchsregelung an der Klinik Innsbruck

02.04.2021
Neben den bisher geltenden Regelungen müssen ambulante PatientInnen mit geplantem Termin ab 7. April einen negativen Antigentest oder PCR-Test an der Klinik Innsbruck vorweisen.

Wie in der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorgesehen, gilt an Krankenanstalten ein generelles Besuchsverbot. Ausgenommen davon sind:

  • Begleitpersonen von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • BesucherInnen von Palliativ- und IntensivpatientInnen (außer COVID), demenziell Erkrankten und Minderjährigen
  • Eine Begleitperson bei der Geburt

 

Außer Begleitpersonen im Fall einer Entbindung müssen diese Personen vor Betreten der Klinikgebäude einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen. Sollte innerhalb der letzten sechs Monate eine COVID-Infektion durchgemacht worden sein, ist kein negativer Test notwendig. Eine Bestätigung über die durchgemachte Infektion oder der Nachweis über neutralisierende Antikörper reichen hier aus. Bei einer geplanten stationären Aufnahme ist ein negativer PCR-Test notwendig.

Neu ist, dass ab 7. April ambulante PatientInnen mit geplantem Termin einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) an der Klinik Innsbruck vorzuweisen haben. Ausgenommen sind Notfälle, akute Ambulanzbesuche und Kinder bis 18 Jahre.

 

Alle weiteren Besuchsregelungen der einzelnen Standorte der tirol kliniken sind auf der Webseite ersichtlich: Standorte der tirol kliniken

Um Probleme beim Betreten des jeweiligen Krankenhauses zu vermeiden, empfehlen wir BesucherInnen und Begleitpersonen dringend, sich vorab über die geltenden Regeln der jeweiligen Krankenanstalt zu informieren.

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