Aufklärung und Einwilligung

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In unseren Krankenanstalten werden Sie vor jeder medizinischen Behandlung, in einer für Sie möglichst verständlichen Weise über Behandlungsmöglichkeiten, Risiken und Folgen aufgeklärt und erhalten umfassende Informationen über Krankheit, Diagnostik, Therapie, krankheitstypische Risiken und allfällige therapeutische Alternativen.

Um Sie behandeln zu dürfen, benötigen wir grundsätzlich Ihre Zustimmung und in gewissen Situationen auch/oder die ersatzweise Zustimmung einer vertretungsbefugten Person.